Einen Titel als Fachanwalt für Migrationsrecht führe ich nicht, u.a. weil mein praktischer Tätigkeitsschwerpunkt im Bereich Corporate Immigration nicht alle ausländerrechtlichen Themenbereiche tangierte und deshalb das Erreichen von einer bestimmten Anzahl von praktischen Fällen in entfernteren Bereichen des Ausländerrechts unwahrscheinlich war.
Indes bin ich seit 2020 bei BestLawyers bzw. im Handelsblatt als einer der führenden Rechtsanwälte Deutschlands im Einwanderungsrecht gelistet, 2021 sogar als Rechtsanwalt des Jahres in dem Bereich.
Ich werde mich weiterhin Themen des europäischen und nationalen Aufenthaltsrechts widmen. Insoweit werde mich auch weiterhin meine Veröffentlichungen, sowohl in der Funktion als (Mit-)Herausgeber als auch (Mit-)Autor, widmen und neue Projekte weiterhin verfolgen.
Meine Beratungsperspektive wird auch zukünftig diejenige sein, die sich auf die Herausforderungen und Bedürfnisse der Gewinnung von internationalen Fachkräften aus dem Ausland für Unternehmen bezieht. Die Perspektive ist damit diejenige von Corporate Immigration.
Meine Tätigkeit als niedergelassener Rechtsanwalt übe ich nur ergänzend aus.
Insoweit biete ich im Schwerpunkt Vorträge und Schulungen an und bin als Ideengeber für Tätigkeiten im Bereich Corporate Immigration tätig.